Biomasseheizungen

Die Förderung beträgt 30% der jeweils aktuellen Landesförderung.


Erforderliche Nachweise: 

  • schriftliches Ansuchen
  • Kopie der Rechnung 
  • Kopie des Zahlungsbeleges
  • Fotos über die fertig gestellte Anlage
  • Abnahmebestätigung der ausführenden Firma
  • Förderungsbestätigung des Landes