Photovoltaikanlagen - Stromspeicher

Bei Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher kann jeweils ein Zuschuss in der Höhe von € 70 pro kWp bis max. 5 kWp gewährt werden.


Erforderliche Nachweise: 

  • schriftliches Ansuchen
  • Kopie der Rechnung 
  • Kopie des Zahlungsbeleges
  • Fotos über die fertig gestellte Anlage
  • Abnahmebestätigung der ausführenden Firma
  • Förderungsbestätigung des Landes