Schulland- und Sportwoche (9 Pflichtschuljahre)

Den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern (einschl. 9. Schulstufe), deren Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde liegt, wird folgender Zuschuss zu Schullandwochen (Schikurs, Schwimmwoche oder ähnliche schulische Veranstaltung) gewährt, wenn diese eine Übernachtung erfordern:
  • Pro Tag € 10,-- max. € 60,-- pro Woche
  • Ein Antrag kann max. 1x pro Semester gestellt werden.


Erforderliche Nachweise: 

  • Zahlungsbestätigung
  • Teilnahme-/Aufenthaltsbestätigung