Die Antragstellerin/der Antragsteller hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen.
Folgende Bescheinigungen können im Bürgerservice beantragt werden:
Aktuelle Informationen zur Strafregisterbescheinigung