Strafregisterbescheinigung

Zuständig

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person oder einer bevollmächtigten Person auf Antrag hin ausgestellt werden.

Die Antragstellerin/der Antragsteller hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. 

Folgende Bescheinigungen können im Bürgerservice beantragt werden:

  • Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung  € 26,00 
  • Antrag auf Ausstellung einer "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" € 29,00 
  • Antrag auf Ausstellung einer "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" € 29,--
  • Antrag auf Ausstellung einer "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen" € 29,-- 
  • Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung im Rahmen von freiwilligem Engagement € 0,00

Aktuelle Informationen zur Strafregisterbescheinigung