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Zulassung zum Fachhochschul-Studium

Fachhochschulen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen). Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Achtung:

Die Anzahl der Studierenden pro Jahr und Studiengang ist beschränkt, aus diesem Grund sind Aufnahmeverfahren vorgesehen.

Voraussetzungen

  • Allgemeine Universitätsreife
    • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung
    • Anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an einer Universität, Pädagogischen Hochschulen oder Fachhochschule
    • Ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifizierung oder aufgrund der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschulstudienganges im Einzelfall gleichwertig ist
    • Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
  • Einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen)

Welche beruflichen Qualifikationen als Zulassungsvoraussetzungen gelten und welche Zusatzprüfungen eventuell gefordert werden, erfragen Sie direkt bei der Fachhochschule.

Tipp:

In vielen Fällen entsprechen die Zusatzprüfungen fachlich der vorgesehenen Studienberechtigungsprüfung.

Detaillierte Informationen für ausländische Studierende bietet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).

Letzte Aktualisierung: 31.08.2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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