Identitätsausweis verloren oder gestohlen
Verlust oder Diebstahl im Inland
- Erstatten Sie eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.
 - Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
 
Verlust oder Diebstahl im Ausland
- Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
 
Zurück im Inland:
- Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
 - Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
 
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 35aSicherheitspolizeigesetz (SPG)
 
Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
