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Begriffe mit S

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Stellvertreter

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.

Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gibt eine Erklärung im Namen und Interesse einer anderen Person ab oder nimmt diese entgegen. Die daraus entstehenden Rechtsfolgen treffen die Vertretene/den Vertretenen.

Hinweis:

Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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