Schriftgröße
A
A
A

Rechtsanwalt

Sinnverwandter Begriff: Anwältin/Anwalt

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie können ihre Mandantinnen/Mandanten (Klientinnen/Klienten) gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

  • Mai
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
Gästezimmer Amtstafel News