EU-Rechtsrahmen und nationale Regelungen für Drohnen im Überblick
Allgemeine Informationen
Mit der Verordnung (EU) 2019/947 (EU-Drohnenverordnung) wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannten Luftfahrzeugen") EU-weit einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.
Die EU-Drohnenverordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.
Die einzelnen Mitgliedstaaten können weiterhin bestimmte Lufträume festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist - sogenannte Geographische Zonen. Österreich hat – entsprechend Artikel 15 der EU-Drohnenverordnung – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Geographische Zonen in den Luftverkehrsregeln (LVR) definiert. Diese Lufträume sind in Österreich in der App "Dronespace" sowie in der Desktop-Version im Web visuell dargestellt (Dronenspace (Web-Version).
Mit 15. Mai 2025 erfolgte eine umfangreiche Änderung der LVR. Bestehende Zonen wurden angepasst und neue Zonen eingerichtet.
Registrierung und Drohnenführerschein
Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.
Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dafür entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.
Behördliche Bewilligung
Nach der EU-Drohnenverordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.
Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.
Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.
CE-Kennzeichnung
Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer CE-Zertifizierung (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.
Modellflug
Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.
Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.
Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme
Die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, 2021/1166, 2022/425, 2022/525, 2024/1100 der Kommission. - Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme
Die konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/945 enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/1058 und 2022/851 der Kommission.
Die konsolidierten Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Es handelt sich um keine verbindlichen Fassungen. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte.