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Zwischenstaatliche Sozialleistungen

Soziale Sicherheit umfasst Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bezüge zu anderen Staaten, die durch Abkommen über soziale Sicherheit bzw. durch das Unionsrecht geregelt werden. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können:

  • Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
  • Berücksichtigung in der in allen Staaten erworbenen Versicherungszeiten für den Anspruch auf eine Pension (Zusammenrechnung)
  • Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die in anderen Staaten eingetreten sind
  • Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
  • Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland

Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare und der Europäischen Krankenversicherungskarte geltend gemacht.

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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