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Adressänderung: Grundbuch

Allgemeine Informationen

Für eine Adressänderung ist von der Eigentümerin/dem Eigentümer einer Liegenschaft ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchsgericht zu stellen. Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten sein.

Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (→ ÖGK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (→ ÖRAK) beauftragt werden.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht (→ BMJ).

Kosten

58 Euro Eingabengebühr, wenn die Eingabe mit Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr (→ BMJ) erfolgt. Ansonsten erhöht sich die Eingabengebühr um 23 Euro.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

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