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Kollektivvertrag

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

  • Arbeitszeiten
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Mindestlöhne und Grundgehälter
  • Schutzbestimmungen bei Kündigung

Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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