Schriftgröße
A
A
A

Mitnahme von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU

Bei der Einreise aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich müssen Reisende auf Befragen durch die Zollbehörde Bargeld in der Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzeigen.

Hinweis:

Bei der Einreise aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bzw. bei der Ausreise aus EU-Mitgliedstaaten in Drittstaaten müssen Barmittel ab 10.000 Euro bzw. Fremdwährungen in der entsprechenden Höhe bei den Zollbehörden gemeldet werden.

Letzte Aktualisierung: 15.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Juni
    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    7
    8
    9
    10
    11
    12
    13
    14
    15
    16
    17
    18
    19
    20
    21
    22
    23
    24
    25
    26
    27
    28
    29
    30
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    Gästezimmer Amtstafel News