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Taschengeld

Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.

Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.

Richtwerte für Taschengeld:

Alter des Kindes
Prozentsatz
Bis 7 Jahre1 Prozent des Unterhaltsanspruchs
7 bis 10 Jahre5 Prozent des Unterhaltsanspruchs
10 bis 14 Jahre8 Prozent des Unterhaltsanspruchs
14 bis 18 Jahre10 Prozent des Unterhaltsanspruchs
Hinweis:

Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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