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Begriffe mit D

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Dienstbarkeit

Sinnverwandter Begriff: Servitut

Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Die Eigentümerin/der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Die/der Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.

Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

Beispiel:
Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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