Schriftgröße
A
A
A

Begriffe mit A

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Absetzbetrag

Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

  • Verkehrsabsetzbetrag
  • Pensionistenabsetzbetrag

Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
  • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Pendlereuro
  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Juni
    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    7
    8
    9
    10
    11
    12
    13
    14
    15
    16
    17
    18
    19
    20
    21
    22
    23
    24
    25
    26
    27
    28
    29
    30
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    Gästezimmer Amtstafel News