Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln
General information
Laut EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) sind seit 13. Dezember 2016 verpackte Lebensmittel verpflichtend mit einer Nährwertinformation zu versehen.
Requirements
Verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben auf verpackten Lebensmitteln
Verpflichtend ist die Angabe folgender "Big Seven" in Tabellenform bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter:
- Brennwert
- Fett
- gesättigte Fettsäuren
- Kohlenhydrate
- Zucker
- Eiweiß
- Salz
Ausnahmen für österreichische Klein- und Handwerksbetriebe
Die EU-Verordnung bietet Raum für Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung.
So sind u.a. Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die
- direkt
- in kleinen Mengen
- durch die Herstellerin/den Hersteller an die Endverbraucherin/den Endverbraucher
- oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an die Endverbraucherin/den Endverbraucher abgeben,
von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung ausgenommen.
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Legal basis
Last update: 26.07.2024
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